Kosten

Die Honorare für Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten hängen von den im Einzelfall erbrachten Leistungen und der Komplexität des Behandlungsanliegens ab.


Privat Versicherte / Beihilfeempfänger

Vorausgesetzt, es liegt eine medizinische Indikation für eine Psychotherapie vor, übernehmen die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe in der Regel die Behandlungskosten.

Ich unterstütze Sie gerne durch die fachliche Begründung des Therapieantrags und erstelle, wenn nötig, den Bericht zur Begutachtung durch die Kasse oder Beihilfe.

Selbstzahler

Natürlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst übernehmen, ganz unabhängig davon, wie sie krankenversichert sind. Manche PatientInnen entscheiden sich für diese Option, weil sie sich besondere Diskretion wünschen, weil sie Nachteile bei einer Gesundheitsprüfung vermeiden möchten oder sie andere persönliche Gründe haben.

Gesetzlich Versicherte: Kostenerstattung

Ich betreibe eine Privatpraxis und kann deshalb nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie jedoch das Recht auf die Erstattung der Behandlungskosten in einer Privatpraxis durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Dies ist möglicherweise der Fall, wenn Sie bzw. Ihr Kind:

  • einen dringenden Therapiebedarf haben (Stellungnahme durch einen Arzt oder Psychotherapeuten) und
  • innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten finden, der mit den Krankenkassen abrechnen kann. 

Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert über den genauen Ablauf. Mehr Informationen für PatientInnen finden Sie auch bei kassenwatch.de.